Training für Ausbildungsbeauftragte
Für die Ausbildungsbeauftragten gibt es laut Berufsbildungsgesetz außer der fachlichen und persönlichen Eignung keine formalen Voraussetzungen. Oft erfolgt die Ansprache informell: „Du kannst doch so gut erklären, hast Du nicht Zeit und Lust, ab nächste Woche zwei Wochen lang unserem Azubi zu zeigen, was Du und Deine Kollegen so machen?“ Hieraus ergeben sich schnell Fragen zum Auszubildenden, dessen Ausbildungsstand und den zu vermittelnden Inhalten. Darüber hinaus ist dem nunmehr benannten Ausbildungsbeauftragten oft nicht bewusst, welche Verantwortung er mit dieser Aufgabe übernommen hat. Hier knüpft das Training an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich für die Mitwirkung an der Ausbildung interessieren oder diesbezüglich bereits angesprochen wurden, sollen mit ihrer neuen Rolle und den damit verbundenen Aufgaben vertraut gemacht werden.